Musikverein Wurmlingen e.V.
Kommen - Hören - Erleben

Antrag / Infos / Satzung


Unser Verein lebt von den Mitgliedern. Wir sind angewiesen auf aktive Mitglieder, die Lust haben, Musik zu machen. Wir freuen uns über alle Holz-, Blech- und Schlaginstrumentalisten.

Selbstverständlich sind wir auch dankbar für finanzielle Unterstützung. Wenn Sie uns auf diesem Weg helfen wollen, unsere Ziele zu erreichen, können Sie Fördermitglied werden. Den Antrag dazu finden Sie bei "Anträge"


Satzung

Wir haben unsere Ziele immer klar vor Augen! Und damit Sie auch für Außenstehende transparent sind, haben wir unsere Zielsetzungen und den Weg dorthin in unserer Satzung festgehalten.

Satzung MV Wurmlingen
MVW_Satzung_032022.pdf (189.06KB)
Satzung MV Wurmlingen
MVW_Satzung_032022.pdf (189.06KB)




Anträge

Mitgliedsantrag
Aufnahmeantrag MVW inkl. DS_2022.pdf (130.43KB)
Mitgliedsantrag
Aufnahmeantrag MVW inkl. DS_2022.pdf (130.43KB)
Anmeldung zum Blockflötenunterricht
Anmeldung_BLFL_22062017.pdf (27.91KB)
Anmeldung zum Blockflötenunterricht
Anmeldung_BLFL_22062017.pdf (27.91KB)


Anmeldung zum Unterricht mit Holz-, Blech-, Schlaginstrumente
Anmeldung_Musikunterricht_22062017.pdf (27.22KB)
Anmeldung zum Unterricht mit Holz-, Blech-, Schlaginstrumente
Anmeldung_Musikunterricht_22062017.pdf (27.22KB)
Informationsblatt zur Ausbildung beim Musikverein Wurmlingen
Vertragsbestandteil der Anmeldung zum Unterricht
Informationsblatt_01102022.pdf (94.61KB)
Informationsblatt zur Ausbildung beim Musikverein Wurmlingen
Vertragsbestandteil der Anmeldung zum Unterricht
Informationsblatt_01102022.pdf (94.61KB)

 



SEPA-Lastschriftmandat

Die Ausbildungsbeiträge werden zum 15. eines jeden Monats eingezogen. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.

Die Mitgliedsbeiträge werden zum 15. des Monats April eingezogen. Fällt dieser nicht auf einen Bankarbeitstag, erfolgt der Einzug am unmittelbar darauf folgenden Bankarbeitstag.